Hartz IV vor Gericht - Wenn es um die Existenz geht
"Jährlich landen Hunderttausende von Streitfragen um Hartz-IV vor den
Sozialrichtern. In vielen Fällen bekommen die Kläger Recht.
"Schlaglicht" hat auf den Gerichtsfluren nachgefragt: Was bewegt sie?
Warum klagen sie? Schnell stellte sich heraus: Was sich bisweilen nach
einem Streit um Kleinigkeiten anhört, ist häufig ein Kampf um
Existenzielles. Denn bei Hartz-IV-Empfängern können schon wenige Euro
über Wohl und Wehe entscheiden. Und: Häufig sind es die verzwickten
Paragrafen selbst, die Missverständnisse provozieren und den Gang zum
Gericht geradezu zwangsläufig heraufbeschwören. Wie bei Carmen B.: Mit
56 Jahren, musste die Kleinunternehmerin den schweren Gang zur
Arbeitsagentur gehen. Sie füllte die Formulare aus, die man ihr mitgab
-- nur: Geld bekam sie nie. Angeblich hatte sie die Anträge nicht
abgegeben. Als sie vor Gericht zieht, findet sie der Richter doch noch
in den Akten. Trotzdem kommt die Sache nicht zu einem guten Ende, denn
Carmen B. hatte falsche Unterlagen zugeschickt bekommen und so
Arbeitslosen- statt Insolvenzgeld beantragt. Das Amt gibt sich
hartleibig. Und der Richter? Das "Schlaglicht"-Team war bei der
Entscheidung dabei. Auch Rüdiger M. steht auf dem Flur des
Sozialgerichts Koblenz. Heute soll sich entscheiden, ob er eine Brille
bezahlt bekommt. Die hatte die ARGE dem Hartz-IV-Empfänger versagt, also
ist er vor Gericht gezogen. Der junge Mann hat einen Onkel und eine
Anwältin als Beistand dabei. Er ist ganz schön aufgeregt, denn von der
Brille hängt seine Existenz ab. Rüdiger M. ist schwer sehbehindert. Der
Grüne Star hat sein Augenlicht fast ganz zerstört. In seinem gelernten
Beruf als Maler kann er nicht mehr arbeiten. Eine Umschulung zum
Bürokaufmann schafft er nur mit der Spezialbrille. Die ARGE sieht darin
keinen Härtefall. Also muss das Gericht entscheiden."
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