Sanktionen bei Hartz IV verstoßen gegen das Grundgesetz
Ottmar Schreiner (SPD), Mitglied des Bundestags, sagte in der Talksendung Anne Will folgendes:
"Es gibt 3,5 Millionen Arbeitslose, davon 1,017 Millionen Sanktionen bei 20.000 Sanktionierten. Umgekehrt heißt das, dass sich 97 Prozent korrekt verhalten. Wenn mehr als die Hälfte der Klagen gegen die Sanktionen erfolgreich sind, kann das System nicht stimmen."
"Ich persönlich gehöre zu denen die sagen, wenn Sanktionen dazu führen, wie im Einzelfall eben dagestellt, dass der Hartz-IV Regelsatz komplett gestrichen werden kann, ist das aus meiner festen Überzeugung eindeutig verfassungswidrig! Der Hartz-IV Regelsatz garantiert nach den Auffassungen des Bundesverfassungsgerichtes das soziokulturelle Existenzminimum, basierend auf dem Artikel 1 Grundgesetz, die Würde des Menschen ist unantastbar, und dem Sozialstaatsartikel 20.
Das sind die beiden Rechtsgrundlagen. Wenn aber das Existenzminimum verfassungsfest ist, dann ist jede Kürzung bis hinein zur kompletten Streichung verfassungswidrig."
Die Aussagen von Herrn Schreiner findet ihr ab Min. 56:30 in diesem Video.
Tipps zum Umgang mit dem Jobcenter findet ihr unten aufgeführt:
Allgemeine Verhaltensweisen
Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts
Die menschlichen Versuchskaninchen
Offener Brief an Herrn Alt
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