Mittwoch, 31. Juli 2013

Amtsgericht Düsseldorf bestätigt: Mieter darf nach 40 Jahren gekündigt werden, weil er in seiner Wohnung raucht

Ein Mieter dürfe zwar grundsätzlich in seiner Wohnung rauchen, der Vermieter müsse es jedoch nicht dulden, dass Zigarettenrauch im Treppenhaus zu einer "unzumutbaren und unerträglichen Geruchsbelästigung" führe, entschied das Amtsgericht Düsseldorf in seinem heutigen Urteil.
Die fristlose Kündigung des Rentners durch die Vermieterin wurde durch das Urteil bestätigt.

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