Deutschland darf EU-Zuwanderer von Hartz IV ausschließen
"Arbeitslose EU-Bürger haben in Deutschland keinen Anspruch auf Hartz IV.
Zugewanderte EU-Bürger, die schon einmal Arbeit in Deutschland gefunden
hatten, auch nicht, urteilt der Europäische Gerichtshof."
Quelle: Handelsblatt & Zeit.de
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