Dienstag, 15. September 2015

Deutschland darf arbeitslosen EU-Bürgern Sozialhilfe verweigern

Deutschland darf EU-Zuwanderer von Hartz IV ausschließen

"Arbeitslose EU-Bürger haben in Deutschland keinen Anspruch auf Hartz IV. Zugewanderte EU-Bürger, die schon einmal Arbeit in Deutschland gefunden hatten, auch nicht, urteilt der Europäische Gerichtshof."

Quelle: Handelsblatt & Zeit.de

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